Schaden am Auto? Ein Kfz-Sachverständiger ist schnell bestellt

Quietsch und RRRUMS: Ein Kfz-Sachverständiger wird häufiger benötigt als man glauben mag. Der Schaden ist da, der Abend versaut. Egal welchen Grund der Unfall hatte: Im besten Fall gab es nur einen Sachschaden, doch Ihr Fahrzeug hat vielleicht etwas mehr abbekommen.

Was jetzt? Lohnt sich eine Reparatur? Ist es nur ein Kratzer, oder ist das ganze Gestell verzogen? Diese Fragen kann Ihnen nur ein Kfz-Sachverständiger beantworten. Er dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs – neutral und ehrlich. Doch von wem kann er beauftragt werden, und was zeichnet einen seriösen Gutachter aus?

Inhalt:

Unfall gehabt? Gleich handeln!

Was ist zu tun nach einem Fahrzeugschaden? Unabhängig von der Schuldfrage sollten Sie in Ruhe den Kontakt mit dem anderen Fahrzeughalter austauschen. Ein respektvoller Umgang schafft die besten Voraussetzungen für alles, was da kommen möge.

Rund 2,7 Millionen Unfälle ereigneten sich 2019 in Deutschland. Es ist also nicht ungewöhnlich, dass uns diese Dinge passieren. Zum Glück verursachen die meisten Unfälle reine Sachschäden. Um dann eine Schadenrückerstattung zu bekommen, reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oft nicht aus. Die Versicherungen verlangen bei größeren Schäden ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen, auch Gutachter genannt.

Setzen Sie sich mit mir in Kontakt, um schnelle Hilfe und Beratung nach einem solchen Unglück zu erhalten.

Der Ablauf bei der Erstellung eines Unfallgutachtens

Wenn ein Gutachten nach einem Unfall benötigt wird, handelt es sich vermutlich nicht nur um einen Bagatellschaden: Im Falle eines kleinen Schadens unter 750 Euro, verzichten Versicherungen oft auf einen geprüften Gutachter. Man kann aber natürlich jederzeit selbst einen Gutachter beauftragen.
Um Reparaturkosten und Wertminderung zu bestimmen, muss eine Gesamtanalyse des Fahrzeugs gemacht werden. Bei starker Uneinigkeit über die Schuldfrage kann das vor Ort passieren; spätestens aber natürlich bevor der Schaden von Ihrer Werkstatt behoben wird.

Zu einer Begutachtung gehören die folgenden Punkte:

  • Hergang und Schuldfrage
  • Schäden, die vom Unfall herrühren
  • Schäden, die schon vorher bestanden
  • Der ursprüngliche Gesamtwert des Fahrzeugs mitsamt Sonderausstattung
  • Die Wertminderung durch den Unfall
  • Voraussichtliche Kosten und Dauer der Reparatur

Für die Versicherung ist es wichtig, diese Fragen zu beantworten, um die Erstattungssumme zu berechnen. Für den Fahrzeughalter ist es ebenso wichtig, zu wissen, wann oder ob das Kfz überhaupt wieder zur Verfügung steht.

Nach der Begutachtung des Fahrzeugs erstellt der Kfz-Sachverständige das Gutachten und schickt es an den Auftraggeber. Dieser wiederum nutzt es zur Bestimmung von Kosten oder in Streitfällen vor Gericht.

Ein Gutachten ist keinesfalls gleich ein rechtskräftiges Urteil! Es dient nur der fachlichen Beratung des Gerichts und kann mithilfe eines anderen Gutachters infrage gestellt werden, falls Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Deshalb ist ein vertrauenswürdiger, objektiver wie erfahrener Gutachter so wertvoll.

Was kostet ein Gutachten und wer zahlt es?

Je nach Fall ist die Prozedur unterschiedlich aufwändig in der Ausführung. Der Rechnungsbetrag steigt also meist mit der Schwere des Schadens. Dabei werden allgemeingültige Preistabellen als Grundlage verwendet, einige Sachverständige berechnen jedoch auch per Stundenlohn. Handelt es sich beispielsweise um einen Schaden von 2000 Euro, kann mit einem Grundhonorar um ca. 400 Euro gerechnet werden. Liegt der Schaden bei 20.000 Euro, kommen Beträge bis 1500 Euro zustande.

Es kommt also ganz auf den eigenen Fall an. Allerdings gilt immer:
Bei einem Unfall hat der Geschädigte (solange keine Teilschuld besteht) das Recht, ein Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu beauftragen, auch wenn diese schon selbst einen Sachverständigen beauftragt hat.

Wann wird ein Kfz-Sachverständiger benötigt?

Ein Kfz-Gutachter ist immer dann sinnvoll, wenn der Wert und Zustand, eine Wertminderung oder Reparaturkosten eines Kfz unabhängig bewertet werden sollen. Das kann im Interesse einer Versicherung oder einer öffentlichen Institution sein, wird aber ebenso von Firmen und privaten Fahrzeughaltern genutzt.

Unfallhergang rekonstruieren
Gerade wenn Uneinigkeit bei der Schuldfrage besteht, braucht es einen Sachverständigen, der anhand der Schäden und Spuren den Ablauf rekonstruiert. Dabei ist der Gutachter oft vor Ort und arbeitet mit den Behörden zusammen.

Fahrzeugschaden ermitteln
Beide Parteien sollten schnellstmöglich den Vorfall an die Versicherung des Unfallverursachers melden. Diese wird dann ein Gutachten bei einem Kfz-Sachverständigen beauftragen, um die Summe des Schadens zu bemessen. Auch die Haftpflichtversicherung wird, falls sie in Anspruch genommen wird, ein Gutachten anfordern.
Sollte der Geschädigte nicht mit dem Gutachten zufrieden sein, kann er auf Kosten der Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen seines Vertrauens in Anspruch nehmen. Trägt er allerdings ein Mitverschulden, so muss er den Gutachter selbst oder anteilig zahlen – die Kosten des Gutachtens sind Teil der Unfallkosten.

Wertgutachten erstellen
Kfz-Sachverständige ermitteln den Wert eines Gebrauchtwagens anhand von Modell, Ausstattung, Zustand, Reparaturkosten, Mängeln und einigem mehr; alles in Relation zur Entwicklung des aktuellen Marktes. Für Verkäufer wie auch Käufer von Gebrauchtwagen sind diese Informationen sehr wertvoll, denn allzu oft wird auf diesem Markt mit schmierigen Tricks gearbeitet.

Beratung beim Gebrauchtwagenkauf
Für Privatpersonen und Firmen ist es gleichermaßen wichtig, sich auf ihr Fahrzeug verlassen zu können. Es muss nicht immer der letzte Schrei sein – gerade bei Gebrauchtwagen muss man jedoch Fachwissen besitzen, um den Wert korrekt zu bestimmen. Die schwankenden Marktpreise, versteckte Mängel und die Vielzahl an Sonderausstattungen lassen einem Laien die Ohren schlackern. Ein Kfz-Sachverständiger jedoch ist spezialisiert auf die genaue Einschätzung des Zustands und Marktwerts eines Fahrzeugs. So kann er Ihnen als Käufer helfen, viel Geld und Ärger zu sparen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kfz-Sachverständigen und einem Kfz-Gutachter?

Kurzum: Es gibt keinen Unterschied. Von den Behörden wird der Begriff „Kfz-Sachverständiger“ benutzt, im privaten Bereich ist vom „Kfz-Gutachter“ die Rede; beide Begriffe bezeichnen aber denselben Beruf: eine in ihrem Fachgebiet extrem versierte Person, die durch berufliche Erfahrung, Weiterbildung, Zertifikate und Schulungen ihre Expertise belegen kann.

Die Berufsbezeichnungen sind nicht geschützt: Jede und jeder kann sich Sachverständiger oder Gutachter nennen, dafür gibt es keine Voraussetzungen und keine Ausbildung. Was zählt ist die persönliche Biographie; beispielsweise einen Meister in seinem Fachgebiet zu haben.
Man kann sich jedoch mittels Weiterbildung zum staatlich anerkannten Sachverständigen schulen lassen. Auch bei einer Anstellung in öffentlichen Ämtern wird einem ein zusätzlicher Titel verliehen, der für Seriosität bürgt.

Was verdient ein Kfz-Sachverständiger?

Eine berechtigte Frage, denn schließlich wollen Sie dem Sachverständigen Ihr Vertrauen schenken. Kfz-Sachverständige verdienen nicht schlecht – das schützt vor Korruption und geht einher mit der hohen moralischen Verantwortung, die sie beizeiten tragen. Gerade wegen der benötigten Berufserfahrung und Spezialisierung, wachsen die Gehälter auch mit den Berufsjahren. Das durchschnittliche Gehalt bewegt sich zwischen 3000 und 4500 Euro pro Monat. Dabei verdienen Meister und Fachangestellte in großen Firmen oft erheblich mehr als in kleinen Unternehmen.

Einen seriösen Kfz-Sachverständigen finden

Egal wofür Sie einen Kfz-Sachverständigen benötigen – ob zur Kaufberatung, Unfallermittlung oder für ein Wertgutachten: Roman Saremba steht für Kompetenz, Herz und Engagement. Ich kümmere mich um Ihre Fragen in allen Bereichen meines Faches.

Wie reagiere ich nach einem Unfall?

Ein Unfall ist für alle Beiteiligten ein aufregendes Ereignis. Deshalb ist es umso wichtiger Ruhe zu bewahren. Dies ist nur möglich, wenn man über das ideale Vorgehen am Unfallort sowie nach dem Unfall informiert ist. Roman Saremba hat für Sie die wichtigsten Informationen für das richtige Verhalten vor und nach einem Verkehrsunfall zusammengestellt. Durch seine jahrelange Erfahrung weiß er worauf es bei der Unfallmeldung ankommt, welche Experten man zu Rate ziehen sollte und welche Fehler leicht vermieden werden können.

Vier einfache Regeln am Unfallort

  • Ruhe bewahren
    In einer Stresssituation neigen wir dazu instinktiv zu handeln. Dabei treffen wir leider oft falsche Entscheidungen. Bewahren Sie stets kühlen Kopf. Atmen Sie tief durch und vergewissern Sie sich, dass Sie oder Ihre Fahrgäste nicht verletzt sind. Nicht weg fahren und Motor abstellen
  • Unfallstelle absichern
    Warnblinkanlagen einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen (etwa 100 Meter) sind die ersten drei Dinge, die Sie am Unfallort erledigen sollten. Bei geringfügigen Schäden sollten Sie die Positionen aufnehmen und sich aus der Gefahrenzone entfernen. Bei größeren Schäden bitte keine Unfallspuren beseitigen und abwarten, bis der Unfall aufgenommen wurde.
  • Versorgung der Verletzten
    Rettungkräfte informieren 110 oder 112 wählen. Die Polizei sollte auf jeden Fall dann einbezogen werden, wenn durch den Unfall Personen zu Schaden gekommen sind bzw. verletzt wurden. Auch bei schweren Sachschäden oder Unfallbeteiligten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sollte Polizei gerufen werden. Kommt es dagegen nur zu leichten Blechschäden, ist es grundsätzlich nicht notwendig, aber auch nicht verboten.
  • Unfall dokumentieren
    Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen. Wichtige Daten notieren (Kennzeichen, Anschrift des Fahrzeughalters, Versicherer, Vertragsnummer). Genauen Ort und die Zeit des Unfalls festhalten. Fotos vom Unfall und den beteiligten Fahrzeugen machen, Unfallbericht aufsetzen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen

Was nach dem Unfall zu beachten ist

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet, eine so genannte Vertrauens- oder Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen.

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt (qualifizierte Sachverständige finden Sie z.B. unter www.bvsk.de). Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind grundsätzlich erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. (Verkehrsrechtsanwälte finden Sie z.B. unter www.bvsk.de).

Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend EURO.

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden (z. B. bei differenzbesteuerten Gebrauchtfahrzeugen). Liegen die Reparaturkosten jedoch höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert muss der Versicherer nur den geringeren Betrag zahlen, falls tatsächlich nicht repariert wird. Ein Gutachten sollte daher in jedem Fall beauftragt werden.

Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungs­ausfall­entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.

Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.